Schmerzensgeld bei Unfall: Das sind Ihre Rechte

Bei einem Autounfall bleibt es nicht immer bei einem reinen Blechschaden. Geschädigte können dann Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Autounfall mit Personenschaden

Kommt es bei einem Autounfall zu einem Personenschaden, können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. In solchen Fällen geht es neben dem Vermögensersatz, der Übernahme von Verdienstausfall, Behandlungs- oder Mietwagenkosten um eine zusätzliche finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden wie beispielsweise erlittene Schmerzen.

Die gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Verletzung muss nachweislich durch den Autounfall entstanden sein. Nur so haben Unfallopfer einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Gehen Sie daher nach einem Unfall immer zum Arzt, auch wenn Sie nicht unmittelbar Schmerzen verspüren. Ein Schleudertrauma kann beispielsweise zeitverzögert und in verschiedenen Schweregraden auftreten, der Anspruch ist daher generell schwieriger zu begründen als bei eindeutig nachweisbaren Brüchen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Autounfall?

Das Schmerzensgeld ist nicht pauschal festgelegt und wird bei einem Unfall individuell von Fall zu Fall berechnet. Dabei spielt unter anderem eine Rolle:

  • um welche Art von Verletzung es sich handelt, wie schwerwiegend diese war und wie lange sie dauerte,
  • ob eine stationäre Behandlung notwendig war,
  • ob aus der Verletzung Folgeschäden oder Entstellungen vorliegen,
  • wie stark die Schmerzen waren,
  • wie lange der Geschädigte erwerbs- bzw. arbeitsunfähig war,
  • ob der Geschädigte den Unfall mitverschuldet hat,
  • ob der Unfallverursacher vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat,
  • in welcher Vermögenslage sich Unfallopfer und Unfallverursacher befinden.

Geschädigte sollten sich daher nach einem Unfall immer alle Einzelheiten sorgfältig notieren, die mit dem Unfallhergang, den dabei zugezogenen Verletzungen und deren Folgen in Zusammenhang stehen. Weitere Informationen zu Schmerzensgeld im Allgemeinen und dessen möglicher Höhe finden Sie auf schmerzensgeldtabelle.net.

Verjährungsfrist bei Schmerzensgeld

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld fällt unter das Zivilrecht und verjährt demnach laut § 195 BGB nach drei Jahren. Die Frist beginnt hierbei am Ende des Jahres zu laufen, in dem sich der Unfall zugetragen hat.

Hartnäckigkeit zahlt sich häufig aus

Das Schmerzensgeld bei Autounfall erhalten Unfallopfer von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Um die Kosten niedrig zu halten, verweigern Versicherungsunternehmen häufig die Zahlung von Schmerzensgeld oder zögern eine Entscheidung oft so lange hinaus, bis die Geschädigten keine Lust mehr haben und von ihren Ansprüchen absehen. Sie sollten in jedem Fall hartnäckig bleiben und bei Bedarf einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

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