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Fast täglich erreichen uns Anfragen nach Felgenreparaturen. Dies haben wir nun zum Anlass genommen auf unserer Website zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Zwar ist die Reparatur von Felgen grundsätzlich erlaubt, nur dürfen diese nicht mehr im Straßenverkehr eingesetzt werden!

Lediglich die Reparatur von mehrteiligen Felgen ist unter Beachtung der Monatageanleitung durch den Radhersteller gestattet, sofern die Felgen später im Straßenverkehr eingesetzt werden. Dies wurde von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) bekannt gegeben.

In einem Sonderausschuss wurde intensiv über dieses Thema diskutiert und die Experten kamen zu dem o.g. Beschluss. Selbst beim Einsatz von Maschinen die durch den TÜV geprüft wurden, ist es nicht gestattet die Felgen, die durch diese Maschinen repariert wurden wieder im Straßenverkehr einzusetzen.

Wir sind der Meinung, dass die Felge ein Sicherheitsrelevantes Bauteil am Fahrzeug ist. Die möglichen Folgen bei einem Felgenschaden oder gar einem Felgenbruch können gravierend sein. Da Sie die Felgen natürlich nicht reparieren lassen um diese ins Wohnzimmer oder ins Schlafzimmer zu hängen, bieten wir unseren Kunden keine Reparatur von Leichtmetallfelgen an.

Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen aus Sicherheitsgründen im eigenen Interesse die Anschaffung einer neuen Felgen.