Das neue Punktesystem tritt in Kraft

Zum heutigen Tag tritt das neue Punktesystem in Kraft. Dazu gibt es eine grundsätzliche Neuregelung des Punktesystems in Flensburg. Die Fahrerlaubnis wird nach der Neuregelung bereits bei 8 Punkten und nicht wie nach dem alten System erst bei 18 Punkten entzogen. Einige Delikte fallen heraus und werden nicht mehr mit Punkten in Flensburg geahndet, andere werden dafür härter bestraft. Gleichzeitig wird die Eintragungsgrenze von 40,- € auf 60,- € hochgesetzt. Verwarnungen bis zu einem Betrag von 55,- € bleiben ohne Folgen, sprich ohne Eintragung in Zentralregister.

Wir möchten unsere Kunden kurz und knapp darüber informieren. Daher haben wir uns entschieden eine kurze Zusammenfassung zu erstellen.

Was wird in Flensburg eingetragen?

Während man früher danach gehen konnte, dass ab einem Betrag von 40,- € definitiv eine Eintragung in die Verkehrssünderkartei erfolgt, so hat sich dies geändert. Unterhalb von 60,- € wird nichts eingetragen. Obwohl die meisten Vergehen oberhalb der 60,- € Grenze eingetragen werden, gilt dies nicht für alles. Auch Fußgänger können neben Fahrradfahrern Punkte sammeln.

Ordnungswidrigkeiten:

Ab dem 01.05.2014 werden nur noch Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die mit mindestens 60,- € geahndet werden. Eine andere Neuerung durch die Reform ist auch, dass nur noch Vergehen eingetragen werden, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirken. Diese sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu finden. Neu ist auch, dass Kennzeichenvorschriften, Umweltzonen und Sonntagsfahrverbote, obwohl diese oberhalb der 60,- € liegen, per sofort nicht mehr mit Punkten belegt werden.

Straftaten:

Eine Bedeutende Änderung gibt es im Bezug auf Straftaten im Straßenverkehr. Bisher wurden sämtliche Straftaten eingetragen, die „im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr“ begangen wurden. Nach dem neuen Recht werden nur noch solche Taten ins Punkteregister eingetragen, die wegen „besonderer Schwere des Verstoßes“ in der FeV aufgelistet ist.

Wie viel Punkte gibt es?

 

Ordnungswidrigkeit 1 Punkt
grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot
2 Punkte
Straftat 2 Punkte
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis
3 Punkte

 

 

 

 

 

Wie lange bleibt der Eintrag in Flensburg bestehen?

 

Ordnungswidrigkeit 2,5 Jahre
grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot
5 Jahre
Straftat 5 Jahre
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis
10 Jahre

 

 

 

 

 

Wie werden die Punkte umgerechnet und wann erfolgt der Führerscheinentzug?

 

Anzahl der Punkte
nach bisherigem Recht
Anzahl der Punkte
nach neuem Recht
erreichte Stufe
1-3
4-5
6-7
1
2
3
Vormerkung
8-10 4 Ermahnung
11-13 5
14-15 6 Verwarnung
16-17 7
18 und mehr 8 Entzug